Winterdienst als Ergänzung zu Reinigung und Grünpflege
Wenn Schnee fällt oder Wege überfrieren, muss es schnell gehen: Gehwege, Zufahrten und Parkplätze sollen sicher begehbar und befahrbar sein, bevor Mieter, Mitarbeitende und Kunden unterwegs sind. Als Ergänzung zu Gebäudereinigung und Grünpflege übernehmen wir auch den Winterdienst. Wir räumen und streuen für Wohnanlagen, Hausverwaltungen, Gewerbe und Industrie – vom Bürgersteig vor dem Mehrfamilienhaus bis zum großen Firmengelände mit Parkplätzen und Ladezonen.
Räumen und Streuen: was dazugehört
Zum Winterdienst gehören zwei Arbeiten: das Räumen von Schnee und das Streuen gegen Glätte. Größere Flächen wie Zufahrten und Parkplätze werden in der Regel mit Fahrzeugen und Räumschild geräumt, Treppen, Eingänge und schmale Wege von Hand. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat – auch dann, wenn kein Schnee liegt, aber Glatteis oder überfrierende Nässe droht.
Räumzeiten in Fürth – und anderswo
Wann Gehwege geräumt und gestreut sein müssen, legt jede Gemeinde selbst fest. In Fürth gilt laut Infoblatt der Stadt:
- Werktags von 7 bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19 Uhr müssen Gehwege geräumt und bei Glätte gestreut sein.
- Geräumt werden muss mindestens auf 1 Meter Breite.
- Streusalz ist grundsätzlich verboten – gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln.
Quelle: Stadt Fürth, Infoblatt „Winterdienst auf Gehwegen“, Stand 01.11.2024. In anderen Gemeinden gelten teils andere Uhrzeiten und Regeln – je nach Gemeindesatzung. Diese Angaben sind eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer ist verantwortlich?
Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht und der jeweiligen Satzung der Gemeinde. Sie liegt zunächst beim Eigentümer – in Wohnanlagen oft organisiert über die Hausverwaltung. Diese Pflicht kann vertraglich auf einen Winterdienst übertragen werden. Wichtig: Eigentümer und Verwalter behalten nach gängiger Rechtsprechung die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Ein klarer Vertrag mit genau beschriebenen Flächen, Zeiten und Leistungen schafft hier Sicherheit für beide Seiten.
Saisonvertrag oder einzelne Einsätze
Die meisten Objekte werden über einen Saisonvertrag betreut – typisch ist ein Zeitraum vom 1. November bis 31. März. Darin stehen die Flächen, die Art der Arbeiten und die Einsatzzeiten. Alternativ ist eine Beauftragung auf Abruf für einzelne Einsätze möglich. Für Hausverwaltungen lassen sich mehrere Objekte in einem Vertrag zusammenfassen.
Wann wir bei Schneefall oder Glätte ausrücken und in welchen Zeitfenstern Ihre Flächen geräumt sind, legen wir im Vertrag verbindlich fest – abgestimmt auf die örtlichen Räumzeiten und Ihre Öffnungszeiten.
Jeder Einsatz wird dokumentiert – mit Datum, Uhrzeit, geräumten Flächen und eingesetztem Streumittel. So können Sie jederzeit nachvollziehen, wann was erledigt wurde.
Rechtzeitig planen
Winterdienst wird vor dem ersten Schnee geplant, nicht danach. Wer im Spätsommer oder Herbst anfragt, hat die besten Chancen, dass Flächen, Touren und Streumittel rechtzeitig eingeplant werden. Nutzen Sie dafür unseren Winter-Check auf dieser Seite – Ihre Angaben gehen direkt in die Anfrage.






