Pflegen · Grün- & Gartenanlagen

Grün-undGarten­anlagen­pflegeinFürth

Rasen, Hecken, Beete und Wege gepflegt – für Wohnanlagen, Gewerbeflächen und Firmengelände, von Frühjahr bis Herbst.

Gärtner mit Freischneider bei der Arbeit
Pflege von Frühjahr bis Herbst

Gepflegtes Grün, das man gern betritt

Eine gepflegte Außenanlage ist die Visitenkarte eines Gebäudes. Gemähter Rasen, geschnittene Hecken und saubere Wege zeigen Mietern, Kunden und Besuchern schon vor der Tür, dass sich hier jemand kümmert. Wir übernehmen die Pflege von Grün- und Gartenanlagen für Wohnanlagen, Gewerbeflächen und Firmengelände – regelmäßig und nach Plan.

Was zur Grünpflege gehört

Rasenpflege: Mähen in der Wachstumszeit, Kanten schneiden, Schnittgut entfernen. Ein gleichmäßiger Schnitt hält den Rasen dicht und widerstandsfähig.

Hecken- und Gehölzschnitt: Formschnitte im Sommer, stärkere Rückschnitte in der erlaubten Zeit zwischen Oktober und Februar. Dabei beachten wir die Schutzzeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Beetpflege: Jäten, Auflockern und Rückschnitt von Stauden, damit Beete ordentlich aussehen und Pflanzen sich gut entwickeln.

Laub und Wege: Im Herbst wird Laub von Rasen, Wegen und Stellplätzen entfernt – nasses Laub auf Gehwegen wird schnell rutschig. Unkraut aus Fugen und Pflasterflächen entfernen wir über die ganze Saison.

Bewässerung: In trockenen Phasen gießen wir nach Absprache Beete, Neupflanzungen und Rasenflächen.

Mit Pflegeplan durch die Saison

Die meisten Arbeiten folgen dem Jahreslauf: Im Frühjahr beginnt die Rasensaison, im Sommer stehen Formschnitte und Bewässerung an, im Herbst Laub und Rückschnitt. In einem Pflegeplan legen wir fest, welche Arbeiten wie oft erledigt werden. So wissen Sie, was Sie bekommen, und müssen nicht jeden Einsatz einzeln anstoßen.

Auf Wunsch bieten wir die Grünpflege als Saisonvertrag an – einschließlich Abtransport des Grünschnitts.

Ein Ansprechpartner für das ganze Jahr

Wenn im Herbst das letzte Laub geräumt ist, beginnt die Winterdienst-Saison. Mit unserem Winterdienst und der Unterhaltsreinigung im Gebäude betreuen wir Ihr Objekt zwölf Monate im Jahr – drinnen wie draußen.

  • Rasen mähen, Kanten schneiden, Rasenflächen pflegen
  • Hecken in Form schneiden
  • Gehölz- und Strauchschnitt in der passenden Jahreszeit
  • Beete pflegen, jäten und auflockern
  • Laub von Rasen, Wegen und Stellplätzen entfernen
  • Unkraut aus Wegen, Fugen und Pflasterflächen entfernen
  • Bewässerung nach Absprache
  • Grünschnitt sammeln und abtransportieren nach Absprache
  • Pflege im festen Turnus oder als Einzelauftrag
Großer Rasenmäher mäht eine weite Grünfläche
Große Rasenflächen
Hecke wird mit einer Motor-Heckenschere geschnitten
Hecken- und Formschnitt
Obstbaum wird von der Leiter aus mit der Astschere geschnitten
Gehölz- und Baumschnitt
Unkraut wird mit der Wurzel aus einem Beet gezogen
Beete und Wege
LeistungTypischer Zeitraum
Rasen mähenMärz und November je nach WitterungApril bis Oktober
BeetpflegeMärz bis Oktober
Hecken-Formschnittschonender Form- und PflegeschnittJuni bis September
Gehölz-Rückschnittstärkerer Schnitt außerhalb der SchutzzeitOktober bis Dezember und Januar bis Februar
LaubOktober bis Dezember
Bewässerungnach Absprache, bei TrockenheitMai bis September
Typische Zeiträume – je nach Witterung, Pflanzen und Pflegeplan. Stärkere Rückschnitte von Hecken und Gehölzen sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt; schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig. Der aktuelle Monat ist markiert.

Für wen

Typische Objekte und Auftraggeber

Ob ein Objekt oder viele: Der Plan richtet sich nach Ihrem Gebäude und seiner Nutzung.

  • Wohnanlagen und Hausverwaltungen
  • Gewerbe- und Bürogebäude
  • Firmengelände und Industrieflächen
  • Handel mit Außen- und Parkflächen
  • Öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kitas
  • Privatgrundstücke

Häufige Fragen · Grün- & Gartenanlagen

Gut zu wissen

Wie oft sollte Rasen gemäht werden?

In der Hauptwachstumszeit von etwa April bis Juni oft wöchentlich, im Hochsommer und Herbst seltener. Als Faustregel gilt, pro Schnitt nicht mehr als etwa ein Drittel der Halmlänge zu kürzen. Bei Trockenheit wird seltener und etwas höher gemäht.

Wann dürfen Hecken geschnitten werden?

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken und Gehölze stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs entfernen, sind auch in dieser Zeit erlaubt. Brütende Vögel müssen dabei immer berücksichtigt werden.

Was gehört zur Pflege einer Grünanlage in einer Wohnanlage?

Typisch sind Rasenmähen, Heckenschnitt, Beetpflege, Laubbeseitigung im Herbst und das Sauberhalten von Wegen und Pflasterflächen. Welche Arbeiten in welchem Turnus anfallen, wird in einem Pflegeplan festgehalten.

Was ist ein Pflegevertrag?

Bei einem Pflegevertrag werden die Arbeiten für die ganze Saison im Voraus festgelegt, etwa die Zahl der Mähgänge oder Heckenschnitte. So müssen Sie nicht jeden Einsatz einzeln beauftragen, und die Pflege läuft verlässlich nach Plan.

Wohin kommt der Grünschnitt?

Das wird im Auftrag festgelegt. Möglich ist, dass Grünschnitt abtransportiert und entsorgt wird, oder dass er – etwa bei kleinen Mengen – auf dem Grundstück kompostiert wird.

Unterhaltsreinigung

Regelmäßige Reinigung nach festem Plan – damit Ihr Objekt an jedem Arbeitstag so aussieht, wie es aussehen soll.

Büro- & Praxisreinigung

Saubere Arbeitsplätze, gepflegte Empfangsbereiche, hygienische Sanitärräume – abgestimmt auf Ihre Arbeitszeiten.

Glas- & Fensterreinigung

Klare Sicht für Büros, Schaufenster und Wohnanlagen – Glasflächen, Rahmen und Fensterbänke gründlich und streifenfrei gereinigt.

Winterdienst

Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Firmengeländen – als Saisonvertrag oder auf Abruf.

Alle Leistungen im Überblick

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